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Schönburger Landbote

 

Plakatierungen

Bei der Anbringung von Hinweisschildern oder Wahlwerbeplakaten ist darauf zu achten, dass es sich bei den Licht- und Strommasten, die sich in der Stadt Glauchau befinden, um Eigentum der Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH handelt.

Obgleich sich diese Anlagen auf öffentlichem Grund befinden, ist deren Nutzung zu Werbezwecken kostenpflichtig. Der Umfang der Nutzungsbedingungen und die daraus resultierenden Gebühren werden vom Eigentümer im Rahmen der  Plakatierungsbedingungen festgelegt.

Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen oder unrechtmäßiger Anbringung jeglicher werbewirksamer Veröffentlichungen werden diese Objekte, unabhängig von deren Inhalten, kostenpflichtig entfernt. Die aus diesen notwendigen Maßnahmen entstehenden Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.